Hallo
will dazu auch noch einmal etwas beitragen.
Niemand innerhalb der GTGJ hat doch ernsthaft vor,im Rahmen der Forschung eine Privatsammlung zu eroeffnen. Wenn etwas im Grossraum SIII gefunden wird,geht es doch darum zu untersuchen,aus welcher Zeit-Epoche es stammt und welchen Bezug es auf die Ereignisse in den letzten Monaten des Krieges haben kann. Nur so kann eines Tages mal ein Gesamtbild von dem entstehen,was dort wirklich geschehen ist. Somit ist es auch wichtig,Funde von nach 1945 als solche erkennen und abgrenzen zu koennen.Daher ist die Identifizierung von Fundstuecken aller Art ein wichtiger Aspekt der Arbeit hier.
Und als Hinweis fuer Hobby-Juristen zum aktuellen Waffengesetz in Deutschland:
http://www.waffensammelpass.de/kwkg.asp
Es erlaubt nun sogar den Ewerb oder Besitz von ehem. vollautomatischen Kriegswaffen, wenn diese als Deko, Softair oder CO2 Waffen umgebaut wurden.
Zum Beispiel ist dieses Geraet nunmehr ab 18 Jahren frei erhaeltich (FG 42):
http://www.cds-ehrenreich.de/waffen/ima ... ko2450.jpg
Aber auch schon vor Aenderung des Kriegswaffenkontrollgesetzes und des Waffengesetzes waren Waffenteile,die nicht als "wesentliche Waffenteile" eingestuft waren,frei erhaeltlich. Solche frei erhaeltlichen Teile koennen zB Transportbehaeltnisse , Magazine,umgebaute Griffstuecke, delaborierte Sprengkoerper usw sein.
Wollte ich nur mal so loswerden:)
Viele Gruesse
Joerg
Wenn ich die Folgen geahnt hätte, wäre ich Uhrmacher geworden.
Albert Einstein